Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchungsauftrag
1.1) Buchungsauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag eines gewerbetreibenden, bzw. beruflich selbständigen Auftraggebers mit Heiner Hoffmann über die Schaltung einer Startseite, mehrerer Firmenpräsentationen oder Anzeigen zu Werbewecken, innerhalb des Online-Portals „pflege-in-meiner-region.de“ sowie in namentlich gleichen regionalbezogenen Broschüren, zu Werbezwecken. Dies gilt gleichermaßen für rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen.
Jede Seite einer Firmenpräsentation, des Auftraggebers, innerhalb des Portals „pflege-in-meiner-region.de“ entspricht einer DIN A 5 Seite, welche auch in der regionalen Broschüre, „pflege-in-meiner-region.de“, veröffentlicht wird. Max. können 2 Seiten, als Doppelseite, in der Broschüre veröffentlicht werden. Jede weitere Seite, über Buttons erweiterbar, erscheint nur im Portal „pflege-in-meiner-region.de. Die Flyer,
1.2) Der Vertrag ist auf max. 24 Monate begrenzt und verlängert sich nicht automatisch. Die Laufzeit beginnt ab Verteilung der regionalbezogenen Druckversion „pflege-in-meiner-region.de“. Die Auflagenhöhe richtet sich nach dem Verbreitungsgebiet. Die Verteilerstellen werden in den Mediadaten ausgewiesen, welche dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegen.
2. Mitwirkung des Auftraggebers bei Druck und Internetdarstellung
2.1) Der Auftraggeber ist für die termingerechte Lieferung von Logo, Text, Bilder, entsprechend fehlerfreier und geeigneter Vorlagen für die Präsentation, selbst verantwortlich.
2.2) Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Buchungsauftrag, dass die von Ihm gelieferten Daten, Bilder, Texte oder Videos frei sind von jeglichen Rechten Dritter und er (Auftraggeber) besitzt die erforderlichen Rechte (Urheber-, Lizenzrechte), für die Übertragung und Veröffentlichung.
2.3) Die Präsentation oder Anzeige wird so gestaltet, wie diese vom Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages als Vorlage bzw. druckfertige Datei vorgelegt wird. Drei zusammenhängende Korrekturen sind kostenfrei.
2.4) Heiner Hoffmann ist berechtigt Präsentationen oder Anzeigen, entsprechend des Geschäftsbereiches des Auftraggebers, zu gestalten bzw. gestalten zu lassen, wenn der Auftraggeber die geeigneten Gestaltungsvorlagen weder bei Vertragsabschluss noch bis spätestens zu einem fest vereinbarten Termin zur Verfügung stellt. Die Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Heiner Hoffmann, gem. §§ 631, 642, 643 BGB werden hierdurch nicht tangiert.
2.5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den ihm vorgelegten Korrekturabzug bzw. die Demo seiner Internetpräsentation innerhalb 10 Arbeitstagen, durch Unterschrift, für die Veröffentlichung im Portal, als auch für den Druck freizugeben. Reagiert der Auftraggeber nicht auf die Ihm gesetzte Nachfrist, so wird nur die Firmenadresse, mit Kontaktdaten wie Telefon, Fax und Internetverbindung veröffentlicht.
Für Abweichungen der endgültigen Version des Korrekturabzuges, auch programmtechnischer Art, haftet Heiner Hoffmann nicht soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern weder grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
2.6) Sind Dateien mit einem sogenannten Virus behaftet, so wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Solche Dateien können von Heiner Hoffmann oder dessen Erfüllungsgehilfen gelöscht werden, ohne dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche erwachsen. Für Schäden welche durch ein solches Schadprogramm entstehen, haftet der Auftraggeber.
3. Druckqualität
Bei Druckwerken gewährleistet Heiner Hoffmann übliche Druckqualität im Rahmen der, durch die Vorlagen gegebenen Möglichkeiten. Druck Broschüre: 4/4-farbig Euroskala, Material: Bilderdruck glänzend 135g/m². Druck Flyer: 4/4-farbig Euroskala, Material: Bilderdruck glänzend, 160g/m². Hierdurch kann es zu geringfügigen Farbabweichungen kommen, welche der Auftraggeber zu dulden hat, ohne sich auf Mängelansprüche berufen zu können.
4. Leistungen
Rechnungstellung mit Erscheinen der Broschüre. Stellt sich die Verbreitung der Druckversion, aufgrund zu geringem Vertragsvolumen, als unwirtschaftlich heraus, so verpflichtet sich Heiner Hoffmann, alle Auftraggeber darüber zu informieren. Hierdurch abgeleitet entstehen für den Auftraggeber keine Ersatzansprüche.
Heiner Hoffmann, als auch Mitarbeiter im Außendienst bewerben das Online-Portal um neue Kunden für dieses Konzept zu finden. Ein Werbeerfolg der vertragsgegenständlichen Werbemaßnahme des Auftraggebers wird nicht geschuldet.